Im Vorfelde: Eine Kündigung wird rechtlich zu den einseitigen Willenserklärungen gezählt. Wenn der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis beenden möchte oder z.B. der Kunde oder die Firma einen Vertrag, so muss dies dem Vertragspartner mitgeteilt werden.
Neueste Kommentare
vor 6 Jahre 2 Wochen
vor 6 Jahre 13 Wochen
vor 6 Jahre 29 Wochen
vor 6 Jahre 35 Wochen
vor 6 Jahre 36 Wochen
vor 6 Jahre 37 Wochen
vor 8 Jahre 1 Woche
vor 8 Jahre 3 Wochen
vor 8 Jahre 13 Wochen
vor 8 Jahre 19 Wochen