Im Vorfelde: Eine Kündigung wird rechtlich zu den einseitigen Willenserklärungen gezählt. Wenn der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis beenden möchte oder z.B. der Kunde oder die Firma einen Vertrag, so muss dies dem Vertragspartner mitgeteilt werden.
Neueste Kommentare
vor 5 Jahre 48 Wochen
vor 6 Jahre 6 Wochen
vor 6 Jahre 23 Wochen
vor 6 Jahre 28 Wochen
vor 6 Jahre 29 Wochen
vor 6 Jahre 30 Wochen
vor 7 Jahre 46 Wochen
vor 7 Jahre 48 Wochen
vor 8 Jahre 6 Wochen
vor 8 Jahre 13 Wochen