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Unterschiede zwischen fristloser und außerordentlicher Kündigung, sowie Möglichkeiten

 
Eine Kündigung kann entweder unter Einhaltung der normalen Laufzeit und Kündigungsfrist erfolgen oder zu einem anderen Termin.

Immer, wenn die Kündigung vor dem eigentlichen Ende der Laufzeit oder nicht im Rahmen der Kündigungsfrist erfolgt wird von einer außerordentlichen Kündigung gesprochen oder umgangssprachlich auch von einer vorzeitigen Kündigung.

Die fristlose Kündigung ist ein Sonderfall der außerordentlichen Kündigung. Als „fristlos" wird eine Kündigung nur bezeichnet, wenn keinerlei Kündigungsfrist eingehalten werden muss.

Fristlos kann gekündigt werden kann, sofern ein wichtiger Grund vorliegt, welcher einem die weitere Fortführung des Vertragsverhältnisses unzumutbar macht. Je nach Vertragstyp kommen nur wenige Gründe in Betracht.

»Fristlose und außerordentliche Kündigung von Arbeitnehmern

»Was tun wenn der Arbeitsvertrag gekündigt wurde

Tipp: Mehr Informationen zu den unterschiedlichsten Verträgen (z.B. Strom, Telefon etc.) findet sich auch über die Suchfunktion oben.

Auch wenn im Vertrag oder in den AGB ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt ist kann in manchen Fällen ohne die Einhaltung einer Frist gekündigt werden.

Beispiel 1: Steht in den AGB das im Falle einer Beitragserhöhung jederzeit gekündigt werden kann so ist von einer fristlosen Kündigung zu sprechen. Gleichzeitig kann man diese Kündigungsmöglichkeit natürlich auch einfach nur außerordentliche Kündigung nennen.

Beispiel 2: Steht in den AGB das im Falle einer Beitragserhöhung zum Änderungszeitpunkt gekündigt werden kann so kann nur von einer außerordentlichen Kündigung gesprochen werden. Es handelt sich also nicht um eine fristlose Kündigung.

Sollte der Vertragspartner der vorzeitigen Kündigung widersprechen und es zu einer Gerichtsverhandlung kommen, so werden die Umstände des Einzelfalls betrachtet. Insbesondere im Fall eines schuldhaften Verhaltens einer Partei. Auch sind die beiderseitigen Interessen abzuwägen.

Wichtig: In vielen Fällen muss die Partei auch zuerst schriftlich abgemahnt werden, und dabei eine Frist gesetzt werden innerhalb welcher die Probleme gelöst werden müssen, bevor der Vertrag fristlos gekündigt werden kann.

Übliche Gründe für eine außerordentliche Kündigung Bei Arbeitsverhältnissen: Betriebliche Erfordernisse Betriebsbedingte Kündigung Bei Service-Verträgen:

  • Bei einer Preiserhöhung
  • Bei einem Umzug, sofern am neuen Wohnort nicht geleistet werden kann.
  • Wenn ein im Vertrag oder in den AGBs vereinbartes Sonderkündigungsrecht genutzt werden kann


Übliche Gründe für eine fristlose Kündigung Bei Arbeitsverhältnissen:



Bei Service-Verträgen:

Wenn der Kunde nicht gezahlt hat (Kündigung durch den Anbieter).

Bei Versicherungen:

  • Sobald die versicherte Sache verkauft wird.
  • Sofern es zu einem Leistungsfall/Schadensfall gekommen


Darüber hinaus sind je nach Vertragsart natürlich auch zahlreiche weitere Gründe denkbar. Über die Suche oben kann mehr zu den entsprechenden Verträgen erfahren werden.


 
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