Nicht jede durch den Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung ist gerechtfertigt oder entbehrt den gesetzlichen vorgeschriebenen Regelungen zur Wirksamkeit.
Die Wirksamkeit der unterschiedlichen Standpunkte zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die zu einer Kündigung führen, können nur durch ein Arbeitsgericht objektiv entsprechend den gesetzlichen Regelungen geprüft werden.
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