Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Kündigung eines Werklieferungsvertrages

 
Mit einem Werklieferungsvertrag wird die Lieferung noch herzustellender oder zu erzeugender Sachen vereinbart (siehe auch §650 BGB). Anders als bei einem reinen Werkvertrag muss die Lieferung der Sache ein wesentlicher Bestandteil sein. Meist wird auch das dafür benötigte Material erst hergestellt.´

So zum Beispiel wenn ein Treppenlift mit für den Einbau angepassten Teilen geliefert wird und der Einbau mit vereinbart wurde (siehe auch BGH I ZR 96/20, 20.10.2021).

Wenn der hauptsächliche Teil des Vertrages nicht die Lieferung, sondern die Herstellung oder Erzeugung der Sache, zum Beispiel eines Einzelstücks ist, dann ist meist von einem Werkvertrag auszugehen.

»Mehr zur Kündigung von Werkverträgen

Sollte der Werklieferungsvertrag wiederholdende Lieferungen beinhalten, so kommt es darauf an ob es sich um eine Lieferung in Raten oder um fortlaufende Lieferungen handelt, bei letzterem würde es sich um ein Dauerschuldverhältnis handeln.

»Kündigung eines Ratenlieferungsvertrages

Kündigungsfrist Grundsätzlich gibt es keine Vorgabe einer Kündigungsfrist. Je nach Aufwand des herzustellen Werkes und der damit verbundenen Arbeiten wird oft eine Frist vertraglich vereinbart.

Bei Werklieferungsverträgen mit Werkvertragscharakter, also zum Beispiel wenn personalisierte Ware geliefert wird, gilt nach §648 BGB, dass der Besteller bis zur Fertigstellung des Werkes kündigen kann. Dann ist jedoch die vereinbarte Vergütung, durch Anrechnung der ausgebliebenen Aufwendungen des Herstellers, zu leisten.

Der Hersteller muss dabei auch versuchen die Aufwendungen durch anderweitige Verwendung zu reduzieren.

Zusätzlich zu den tatsächlichen Aufwendungen wird in der Regel anteilig auch noch 5% der Vergütung, für die noch nicht erbrachten Leistungen, berechnet.

Wenn der Werklieferungsvertrag dagegen mehr einem Kaufvertrag gleicht, so kann nur bei Vorliegen eines ausreichend-wichtigen Grundes der Rücktritt erklärt werden.

»Rücktritt vom Kaufvertrag

Kann eine Kündigungsfrist genutzt werden, so muss das Kündigungsschreiben noch vor der Frist beim Vertragspartner ankommen.



Widerruf bei neueren Verträgen Hat eine Privatperson den Vertrag über das Internet, Telefon, an der Haustür oder auch per Mail abgeschlossen, dann kann der Vertrag möglicherweise innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss widerrufen werden (siehe auch §§ 312 b ff. BGB, Fernabsatzgesetz). Auch kann im Vertrag oder den AGBs ein Widerrufsrecht vereinbart sein.

Ausnahme: Meist besteht jedoch kein Widerrufsrecht, denn die gesetzliche Regelung gilt nicht, wenn eine Ware eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten ist. Die Erbringung einer Dienstleistung ist dabei der Lieferung einer Ware gleichgestellt.

Tipp: Es kann möglicherweise vom Vertrag zurückgetreten werden. Mehr dazu unten im Punkt "Außerordentliche bis fristlose Kündigung". Eine weitere Möglichkeit kann bei bestimmten Umständen (Täuschung, Irrtum, Drohung etc.) eine Anfechtung des Vertrages sein.

Wenn ein Widerruf dennoch möglich ist und durchgeführt wird gilt der Vertrag als nicht abgeschlossen und es wäre nur für unvermeidbare bereits entstandene Kosten etwas zu zahlen.

Ein solcher Widerruf müsste spätestens am letzten Tag der 14-Tage-Frist verschickt worden sein.

»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben

Außerordentliche bis fristlose Kündigung Sowohl der Hersteller als auch der Besteller können den Werklieferungsvertrag außerordentlich kündigen, wenn ein ausreichend-wichtiger Grund vorliegt.

Je Nachdem ob der Werklieferungsvertrag Charakter eines Werkvertrages oder eines Kaufvertrages hat gelten dabei gesetzliche Richtlinien. Ein Werkvertrags-Charakter würde im Regelfall bestehen, wenn die zulieferne Ware auf den Kunden zugeschnitten geliefert oder nach dessen Spezifikationen erst hergestellt wird.

Bei Sachmängeln, also wenn die Sache(n) nicht im vereinbarten Zustand geliefert werden. Muss der der Besteller dem Hersteller erst nach §§439 BGB (für Kaufverträge) oder §635 BGB (für Werkverträge) eine Möglichkeit zur Nacherfüllung bieten.

»Mehr zur Abmahnung wegen Nichterfüllung oder Schlechtleistung und ein Muster

Verweigert der Unternehmer die Nacherfüllung oder erbringt diese nicht innerhalb der vom Besteller gesetzten und angemessenen Frist (§440 oder für Werkverträge §636 BGB) so kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten und bei Vorliegen eines Schadens unter Umständen einen Schadensersatz verlangen.

Hinweis: Der Unternehmer kann im Regelfall bis zu zweimal die Nachbesserung versuchen.

Statt eines Rücktritts vom Kauf kann auch eine Preisminderung verlangt werden. Bei Kaufvertragscharakter kann nach §441 BGB eine Kaufpreisminderung verlangt werden. Ansonsten nach §441 BGB eine Vergütungsminderung.

Wichtig: Auch der Besteller muss bei der Beseitigung des Mangels mitwirken. Zum Beispiel die Rücklieferung oder Überarbeitung der gelieferten Sache ermöglichen.

Sowohl Hersteller als auch Besteller können das Recht auf Nachbesserung verweigern, wenn dies für sie unzumutbar ist.

Bei einem Werkvertrags-Charakter kann eine Kündigung nach §648 a BGB kann auch fristlos ergehen. Dabei bedarf es bei dieser Kündigungsart eines Grundes. Der Grund muss nach §648 a I 1 BGB wichtig sein und dem Besteller darf es nicht mehr zumutbar sein am Vertragsverhältnis festzuhalten.

Zum Beispiel wenn der Vertragspartner versucht hat zu täuschen oder Ähnliches und das Werk weicht bereits beim Herstellungsprozess unangemessen von dem eigentlich bestelltem ab. Die Begründungen müssen hierbei im Einzelfall geprüft werden.

Die Vergütung muss bei erfolgter fristloser Kündigung unter Anrechnung des bis zur Kündigung erbrachten Teil des Werkes abgeglichen werden.

Nach §643 BGB kann auch der Unternehmer kündigen. Dabei ist zu beachten, dass der Unternehmer eine angemessene Frist für eine erforderliche Handlung (Mitwirkungspflicht) des Bestellers gesetzt haben muss.

Wenn der Besteller trotz Fristsetzung und Aufforderung die erforderliche Mitwirkung nicht erbringt. Zum Beispiel keine Baupläne liefert.

Die Frage, ob eine Mitwirkungspflicht oder Mitwirkungsobliegenheit vorliegt, ist letztlich in erster Linie durch die Auslegung des Vertrags zu ermitteln. Von dem Vorliegen einer Mitwirkungspflicht ist dann auszugehen, wenn der Unternehmer ein eigenes Interesse an der Fertigstellung hat.

Der bereits geleistete Arbeitsaufwand sowie geleistete Auslagen sind entsprechend auszugleichen.

Eine fristlose Kündigung ist erst dann möglich, wenn ein wichtiger Grund eine Fortsetzung des Vertrages für den Vertragspartner unzumutbar macht. Wichtige Gründe können sein: Betrug, eine Schlechtleistung oder das Ausbleiben der Zahlungen. Bei dieser Kündigungsart ist immer der Grund mit anzugeben.



»Mehr zur Mahnung bei schlechtem oder fehlerhaftem Service

»Grundsätzliches zum Thema außerordentliche Kündigung

Inhalt, Form und Versand der Kündigung Bei einer Kündigung des Werklieferungsvertrages sollten möglichst folgende Angaben gemacht werden:

  • Name und Anschrift des Bestellers
  • Name und Anschrift des Unternehmen/Herstellers
  • Es muss eindeutig verständlich sein, dass der Vertrag beendet wird. Insbesondere, wenn es mehrere Verträge mit dem Unternehmen gibt ist auch der Vertrag genau zu nennen.
  • Wenn außerordentlich gekündigt wird ist der Grund genau zu benennen. Meist muss vorher auch schriftlich ermahnt werden, mehr dazu oben.
  • Ferner ist es sinnvoll die Vertrags- oder Kundennummer anzugeben.
  • Auf Grund der DSGVO kann und sollte meist auch im Schreiben auch eine Löschung der personenbezogenen Daten gefordert werden.
  • Auch empfiehlt es sich um eine schriftliche Bestätigung, mit Angabe des Beendigungstermins, zu bitten.
  • Auch wenn es bei manchen Verträgen nicht erforderlich ist sollte das Kündigungsschreiben sicherheitshalber handschriftlich und eigenhändig vom Geschäftsführer unterschrieben werden.

    Wird von einem bevollmächtigten Unterschrieben so sollte eine Kopie der Vollmacht beiliegen.

Aus Beweisgründen sollte die Kündigung immer schriftlich erfolgen. Um ein Nachweis, über den Zugang, zu haben kann die Kündigung per Einschreiben-Rückschein an den Adressaten verschickt werden oder auch persönlich, gegen eine schriftliche Empfangsbestätigung, übergeben werden um ein Nachweis zu haben.

Ein weiterer meist sehr sicherer Weg ist die Zustellung per Bote.

Bei einer Kündigung per Fax sollte der Sendebericht aktiviert sein und dieser ist als Nachweis aufzubewahren.

Kündigung Werklieferungsvertrag Muster


»Einfach mit dem Generator, für die Kündigung der Werklieferungsvertrag, ein Schreiben erstellen...

Kündigungsschreiben herunterladen:

Kündigungsschreiben Werklieferungsvertrag Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX
Unternehemen
Strasse + Nr.
Plz. + Ort
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung des Werklieferungsvertrages


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich den Werklieferungsvertrag mit sofortiger Wirkung, da kein Bedarf mehr besteht.


(
Falls zutreffend: Wie bereits mit dem Mahnschreiben vom XX.XX.20XX mitgeteilt bestehen folgende erhebliche Mängel: - Hier die Sachmängel genau beschreiben -. Da bis nach Fristablauf keine Nachbesserung erfolgt ist / oder falls zutreffend: Sie die Nachbesserung mit Schreiben vom XX.XX.20XX abgelehnt haben) trete ich hiermit vom Vertrag zurück.
)

Die Vertragsnummer lautet: WL1234567.

Hilfsweise kündige ich den Vertrag zum nächstmöglichen Termin.

Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins zukommen.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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