Für die fristlose Verdachtskündigung hat der Arbeitgeber gemäß § 626 Abs. 2 BGB zwei Wochen Zeit. Diese Kündigungsfrist läuft ab Kenntnisnahme der verdachtsbegründenden Tatsachen durch den Arbeitgeber.
Der Arbeitnehmer ist bei einer Verdachtskündigung durch den Arbeitgeber jedoch nicht wehrlos. Er hat mehrere Optionen dagegen vorzugehen.
Neueste Kommentare
vor 6 Jahre 2 Wochen
vor 6 Jahre 12 Wochen
vor 6 Jahre 29 Wochen
vor 6 Jahre 34 Wochen
vor 6 Jahre 36 Wochen
vor 6 Jahre 36 Wochen
vor 8 Jahre 6 Tage
vor 8 Jahre 2 Wochen
vor 8 Jahre 12 Wochen
vor 8 Jahre 19 Wochen