Für die fristlose Verdachtskündigung hat der Arbeitgeber gemäß § 626 Abs. 2 BGB zwei Wochen Zeit. Diese Kündigungsfrist läuft ab Kenntnisnahme der verdachtsbegründenden Tatsachen durch den Arbeitgeber.
Der Arbeitnehmer ist bei einer Verdachtskündigung durch den Arbeitgeber jedoch nicht wehrlos. Er hat mehrere Optionen dagegen vorzugehen.
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