Für die fristlose Verdachtskündigung hat der Arbeitgeber gemäß § 626 Abs. 2 BGB zwei Wochen Zeit. Diese Kündigungsfrist läuft ab Kenntnisnahme der verdachtsbegründenden Tatsachen durch den Arbeitgeber.
Der Arbeitnehmer ist bei einer Verdachtskündigung durch den Arbeitgeber jedoch nicht wehrlos. Er hat mehrere Optionen dagegen vorzugehen.
Neueste Kommentare
vor 6 Jahre 5 Wochen
vor 6 Jahre 16 Wochen
vor 6 Jahre 33 Wochen
vor 6 Jahre 38 Wochen
vor 6 Jahre 39 Wochen
vor 6 Jahre 40 Wochen
vor 8 Jahre 4 Wochen
vor 8 Jahre 6 Wochen
vor 8 Jahre 16 Wochen
vor 8 Jahre 23 Wochen