Ein Arbeitgeber hat durchaus das Recht seinem Auszubildenden (Azubi) zu kündigen, wenn er sein Verhalten gegenüber seiner Arbeit oder in der Person nicht mehr tragen kann. Eine fristlose Kündigung kann nach BGB § 626 aus wichtigem Grund erfolgen, wenn der Auszubildende
Neueste Kommentare
vor 6 Jahre 2 Wochen
vor 6 Jahre 12 Wochen
vor 6 Jahre 29 Wochen
vor 6 Jahre 34 Wochen
vor 6 Jahre 36 Wochen
vor 6 Jahre 36 Wochen
vor 8 Jahre 6 Tage
vor 8 Jahre 2 Wochen
vor 8 Jahre 12 Wochen
vor 8 Jahre 19 Wochen