Ein Arbeitgeber hat durchaus das Recht seinem Auszubildenden (Azubi) zu kündigen, wenn er sein Verhalten gegenüber seiner Arbeit oder in der Person nicht mehr tragen kann. Eine fristlose Kündigung kann nach BGB § 626 aus wichtigem Grund erfolgen, wenn der Auszubildende
Neueste Kommentare
vor 5 Jahre 49 Wochen
vor 6 Jahre 7 Wochen
vor 6 Jahre 24 Wochen
vor 6 Jahre 29 Wochen
vor 6 Jahre 31 Wochen
vor 6 Jahre 32 Wochen
vor 7 Jahre 48 Wochen
vor 7 Jahre 50 Wochen
vor 8 Jahre 7 Wochen
vor 8 Jahre 14 Wochen