Ein Arbeitgeber hat durchaus das Recht seinem Auszubildenden (Azubi) zu kündigen, wenn er sein Verhalten gegenüber seiner Arbeit oder in der Person nicht mehr tragen kann. Eine fristlose Kündigung kann nach BGB § 626 aus wichtigem Grund erfolgen, wenn der Auszubildende
Neueste Kommentare
vor 3 Jahre 46 Wochen
vor 4 Jahre 4 Wochen
vor 4 Jahre 21 Wochen
vor 4 Jahre 26 Wochen
vor 4 Jahre 27 Wochen
vor 4 Jahre 28 Wochen
vor 5 Jahre 44 Wochen
vor 5 Jahre 46 Wochen
vor 6 Jahre 4 Wochen
vor 6 Jahre 11 Wochen