Bei einer ordentlichen Kündigung, das heißt einer Kündigung zum vereinbarten Laufzeitende, muss nur der rechtzeitige Zugang der Kündigung bewiesen werden können. Das bedeutet es muss, von der kündigenden Person, sofern von der anderen Seite angezweifelt oder ignoriert, nachgewiesen werden können, dass die Kündigung rechtzeitig angekommen ist.
Neueste Kommentare
vor 8 Wochen 4 Tage
vor 9 Wochen 2 Tage
vor 1 Jahr 25 Wochen
vor 1 Jahr 27 Wochen
vor 1 Jahr 37 Wochen
vor 1 Jahr 44 Wochen
vor 1 Jahr 44 Wochen
vor 1 Jahr 48 Wochen
vor 2 Jahre 2 Wochen
vor 2 Jahre 3 Wochen