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Kündigung eines Arbeitnehmers auf Grund von Schmiergeld

 
Schmiergeld in der heutigen Zeit ist im juristischen Sinne eine Form der Bestechung, deren Ursprung allerdings bereits im Mittelalter liegt und die sich bis in die Gegenwart gehalten hat. Neben Schmiergeld sind auch die Begriffe Korruption und Wirtschaftskriminalität gebräuchlich.

Egal welcher Begriff gebraucht wird, Fakt ist, dass es sich um eine Straftat handelt, die nach §334 Strafgesetzbuch (StGB) mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren geahndet werden kann. Auch der §12 UWG stellt das Fordern und die Annahme von Bestechungsgeldern unter Strafe,

Bestechungen und Schmiergeldzahlungen kommen nicht nur wie im StGB explizit definiert im öffentlichen Dienst vor, sondern auch im privatwirtschaftlichen Bereich werden Schmiergeldzahlungen vorgenommen, zum Beispiel für die Erlangung von Vorteilen in Geld- oder Sachwertform.

Wird einem Arbeitnehmer die Annahme einer solchen Zahlung nachgewiesen, dann kann dies mit einer außerordentlichen verhaltensbedingten Kündigung (fristlose Entlassung) durch den Arbeitgeber geahndet werden.

Berechtigt ist ein solcher Schritt in den meisten Fällen, handelt sich doch um ein Vertrauensdelikt. Dabei geht es nicht um das Delikt der Bestechung an sich, sondern um die berechtigte Befürchtung des Arbeitgebers, dass der Arbeitnehmer auch künftig bei einer Fortsetzung des Arbeitsrechtsverhältnisses weiteres Fehlverhalten zeigen wird.

Im öffentlichen Dienst Beschäftigte sind nach speziellen Tarifverträgen nicht durch eine ordentliche fristgerechte Kündigung kündbar, wenn sie die Voraussetzungen für den Kündigungsschutz nach den Tarifverträgen erfüllen. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) lässt aber auch hier nach §626 eine Kündigung aus wichtigem Grund zu.

Das bedeutet, dass eine außerordentliche, fristlose Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses bei einem Vertrauensdelikt ausgesprochen werden kann. Die Schutzwirkungen tarifvertraglicher Bestimmungen werden damit durch die gesetzlichen Bestimmungen des BGB aufgehoben.

Obwohl es beim Vorliegen einer Bestechung nicht auf die Höhe des Schmiergeldes ankommt, wird vor Gericht immer eine Einzelfallprüfung und Interessenabwägung durch den Arbeitgeber erwartet und ggf. durch den Richter vorzunehmen sein, sofern der Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage einreicht.

Es gilt wer Schmiergeld für die Ausübung seiner Pflichten fordert, egal in welcher Höhe, muss mit einer fristlosen, verhaltensbedingten Kündigung rechnen.

Interessenabwägung vor Kündigung Der Arbeitgeber sollte vor einer außerordentlichen Kündigung wegen Schmiergeld mindestens folgende Punkte abwägen:

  • Wie lange das Arbeitsverhältnis bestanden hat und wie lange es dabei keine Probleme gegeben hat
  • Das Alter des Arbeitnehmers
  • Ob eine Unterhaltspflicht, Kinder etc. bestehen.
  • Wir stark das eigen Verschulden des Arbeitnehmers ist. Zum Beispiel ob dieser das Schmiergeld nur auf Zusprache angenommen oder sogar von sich aus gefordert hat.
  • Wie stark dieses Fehlverhalten den Betrieb beeinträchtigt hat.
  • Ob Wiederholungsgefahr besteht.
  • Es ist auch die Frage ob dem Arbeitnehmer weiterhin vertraut werden kann. Denn schon alleine ein Vertrauensverlust kann ein Grund für eine Kündigung darstellen.

Gerade, wenn der Arbeitnehmer das Schmiergeld von sich aus gefordert hat, ist üblicherweise anzunehmen, dass sich dieses wiederholen kann. Darüber hinaus ist ein solches Verhalten auch deutlich schädigend für den Betrieb. Vor Gericht wird in einem solchen Fall eine Kündigung üblicherweise auch bei geringen Schmiergeldsummen wie zum Beispiel 50€ als rechtmäßig angesehen.

Sollte der Arbeitnehmer nur auf zureden eines Kunden eine haben und es sich um einen langjährigen Mitarbeiter handeln, so kann es für den Arbeitgeber günstiger sein zuerst nur eine Abmahnung auszusprechen, da eine fristlosen Kündigung möglicherweise vor Gericht als unzulässig angesehen wird.

»Muster einer Abmahnung und weitere Informationen

Was muss der Arbeitgeber weiteres beachten? Es sollte unbedingt geprüft werden ob es ausreichende Beweise für das Fehlverhalten des Arbeitnehmers gibt.

Dies können zum einen geeignete Zeugen sein. Zum Beispiel der Kunde welcher um Schmiergeld gebeten wurde oder andere Mitarbeiter. Verwandte oder verheiratete Personen sind dagegen als Zeugen nur wenig geeignet.

Ferner sind natürlich auch andere Nachweise, wie zum Beispiel im Firmen Briefverkehr, Videos der Überwachungskamera etc., vorteilhaft.

Auch muss der Arbeitgeber vor dem Aussprechen der fristlosen Kündigung unbedingt den Betriebsrat zum Fall anhören. Die Stellungsnahme des Betriebsrates sollte dem Kündigungsschreiben beigefügt werden. Ist kein Betriebsrat vorhanden so muss der Arbeitnehmer angehört werden.

Ferner sollte der Arbeitnehmer im Kündigungsschreiben darauf hingewiesen werden, dass er sich unverzüglich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden hat, um keine Ansprüche zu verlieren.

Das Kündigungsschreiben muss auch handschriftlich vom Geschäftsführer oder einer in Personalangelegenheiten bevollmächtigten Person unterschrieben werden.

Hinweis: Auch bei einem sehr unerfreulichen Verhalten des Arbeitnehmers sollte das Kündigungsschreiben sehr sachlich formuliert sein.

Mit der fristlosen Entlassung ist allerdings noch nicht alles für den Arbeitnehmer vorbei Je nach Höhe des Schadens besteht für die Staatsanwaltschaft die Möglichkeit ein Ermittlungsverfahren gegen die beschuldigten Arbeitnehmer einzuleiten. Wenn eine Strafanzeige vorliegt, zum Beispiel durch eine wirtschaftlich geschädigte Partei, wie den Arbeitgeber, besteht die Pflicht der Strafverfolgungsbehörden zu einem Ermittlungsverfahren. Nach §22 UWG erfolgt die Strafverfolgung, bei normalen Arbeitsnehmern, jedoch nur auf Antrag.

Unabhängig von der Schadenshöhe wird bei Bestechung von oder durch Amtsträgern jedoch die zuständige Staatsanwaltschaft „von Amts wegen" tätig, da es sich um ein sogenanntes Offizialdelikt handelt. Daher muss die Staatsanwaltschaft ohne Strafanzeige durch die Geschädigten tätig werden.

Wurde das Schmiergeld an Amtsträger gezahlt kommt es ferner auch darauf an ob dieser aktiv das Geld gefordert hat (Vorteilsnahme, siehe auch §331 StGB) oder nur angenommen hat (Vorteilsgewährung, § 333 StGB).

Ob die Resultate für eine Anklage vor Gericht ausreichend sind oder das Verfahren ggf. auch gegen die Zahlung einer Geldbuße eingestellt wird, ist von den Ermittlungsergebnissen abhängig.

»Kündigungsschreiben als Arbeitnehmer
»Fristlose und außerordentliche Kündigung von Arbeitnehmern

Fristlose oder außerordentliche Kündigung wegen Forderung oder Annahme von Schmiergeld Muster


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Kündigungsschreiben auf Grund von Schmiergeld Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX
Max Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt
Firma
Name des Geschäftsführers oder Bevollmächtigten
Strasse und Nr.
Plz. und Ort

Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses


Sehr geehrte/r Frau/Herr XY,

hiermit kündigen wir Ihnen das Arbeitsverhältnis zum XX.XX.20XX fristlos außerordentlich, auf Grund Ihrer erheblichen Verletzung des Arbeitsvertrages.

(oder falls zutreffend: Ihren erheblichen Verletzungen des Arbeitsvertrages, welche sich am XX.XX.20XX und am XX.XX.20XX zugetragen habe und über welche wir Sie bereits am XX.XX.20XX schriftlich ermahnt hatten.

Und zwar handelt es sich um folgenden Sachverhalt:

- Hier den oder die Umstände der Schmiergeldannahme genau beschreiben -

Beispiel: Am XX.XX.20XX haben von einem unserer Kunden, XY, Schmiergeld gefordert und angedroht, dass er sonst keine rechtzeitige Lieferung erwarten kann. Ein solches Verhalten können wir in keinster Weise tolerieren und es schädigt das Vertrauen, unserer Kunden, in den Betrieb erheblich. Des Weiteren müssen wir sicherstellen, dass der Betrieb durch Ihr mögliches erneutes Fehlverhalten nicht noch mehr beeinträchtigt wird.

Hilfsweise kündigen wir Ihnen das zwischen uns bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich zum nächstmöglichen Termin. Laut unserer Berechnung ist dies der XX.XX.20XX.

Der Betriebsrat wurde zu Ihrer fristlosen außerordentlichen Kündigung und auch zur hilfsweisen ordentlichen Kündigung angehört. (Falls eine Stellungsnahme vom Betriebsrat abgegeben wurde: Die Stellungnahme des Betriebsrates findet sich in Kopie anbei.)

Zur Vermeidung einer Reduzierung Ihrer Ansprüchen auf Arbeitslosengeld ist es erforderlich, dass Sie sich unverzüglich nach Kenntnisnahme des Beendigungstermines, Ihres Arbeitsverhältnisses, persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden.

Liegt der Beendigungstermin des Arbeitsverhältnisses weniger als 3 Monate in der Zukunft, so ist sich innerhalb von 3 Tagen, gezählt ab Kenntnisnahme dieser Kündigung, zu melden.

Mit freundlichen Grüßen


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